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AGB

1. Abschluss des Mietvertrages

Sie können Ihr Wohnmobil schriftlich oder telefonisch buchen. Mit Ihrer Anmeldung auf der Grundlage unserer Internetseite bieten Sie uns den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an.
Der Mietvertrag kommt mit Zugang des schriftlichen Mietvertrages zustande.

2. Was Sie zum führen des Wohnmobils benötigen

a) Das Mindestalter beträgt 23 Jahre.

b) Führerscheinbesitz bis mindesten 3.500 kg.

c) Die Fahrerlaubnis muss seit mindestens 3 Jahren bestehen.

3. Leistungen

a) Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Angaben im Mietvertrag verbindlich.

Unsere Preise schließen ein

b) 250 km am Tag frei. Extrakilometer: 0,40 €. Ab dem 14. Tag freie km.

Sowie folgende Versicherungen:

c) Kfz-Haftpflicht-Versicherung (Versicherungssumme maximal 100 Mio. € pauschal, bei Personenschäden begrenzt auf 15 Mio. € je getötete/verletzte Person).

d) Kfz-Vollkasko- und Teilkasko-Versicherung (Selbstbeteiligung pro Schadensfall 1200,- €).

1 Parkplatz für Ihr eigenes Fahrzeug steht Ihnen für die Zeit der Anmietung zur Verfügung.

4. Servicepaket

Ein Servicepaket in Höhe von 130,- € fällt einmalig pro Anmietung an.

Das Servicepaket beinhaltet:

a) Technische Überprüfung des Fahrzeugs vor Abfahrt.
b) Gasfüllung 11 kg.
c) Toilettenpapier.
d) Chemie für die Toilette.
e) Paket "kleine Reinigung".
f) S.O.S. Versicherung.
g) Fahrzeugeinweisung.
h) Außenreinigung des Fahrzeugs bei Fahrzeugrückgabe.

5. Reservierungs- und Zahlungsbedingungen

a) Es wird eine Anzahlung erhoben.

b) Die Anzahlung ist innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung auf unser Konto einzuzahlen. Andernfalls kann der Vermieter von der Reservierung zurücktreten.

c) Der Restbetrag ist 30 Tage vor Abreisetag fällig.

d) Ohne vollständige Bezahlung des Mietpreises ist die Aushändigung des Fahrzeugs nicht möglich.

Kaution:

e) Eine Kaution von 1200,- € ist am Abreisetag gebührenfrei in bar zu hinterlegen.

f) Die Kaution wird bei fristgerechter, ordnungsgemäßer, schadensfreier und nach erfolgter Endabrechnung zurückerstattet.



6. Stornierung durch den Mieter

a) Sie können jederzeit vor Mietbeginn von der Anmietng zurücktreten. Jedoch erheben wir einen Schadenersatz.

Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach dem Mietpreis:

- bis zu 50 Tage vor Reiseantritt 10 % des Mietpreises
- vom 49. - 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Mietpreises
- vom 14. - 1. Tag vor Reiseantritt 80% des Mietpreises

- am Tag der Anmietung oder der Nichtabnahme des Fahrzeugs 95 % des Mietpreises

b) Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang Ihrer schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter.

c) Im Falle des Reiserücktritts oder der Nichtabnahme ist die IMC Motorclub Service GmbH berechtigt, das Fahrzeug anderweitig zu vermieten.

Die Gestellung eines Ersatzmieters an Ihre Stelle ist nur mit schriftlicher Zustimmung der IMC Motorclub Service GmbH möglich.

7. Übergabe und Rücknahme des Fahrzeugs

a) Ort und Zeiten der Übergabe und Rücknahme sind unbedingt Folge zu leisten.

b) Der Mieter muss zur Fahrzeugübergabe und Fahrzeugrückgabe persönlich erscheinen.

c) Übergabe nur Montag - Freitag zwischen 14 und 16.30 Uhr und Samstags zwischen 10 und 12 Uhr.

d) Rückgabe Montag - Freitag nach Absprache zwischen 9 und 11.00 Uhr.

e) Samstags-Übergabe bzw. Rückgabe nur gegen Aufpreis von 50,- €.

f) Keine Übergabe/Rücknahme an Sonn- und Feiertagen.

g) Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs berechnen wir Ihnen 25,- € pro angefangene Stunde.

h)Sie verpflichten sich, uns das Fahrzeug termingerecht und von Innen gereinigt in Flensburg, Schäferweg 10, 24941 Flensburg, wieder zur Verfügung zu stellen.

i) Ist das Fahrzeug bei der Rückgabe von Innen nicht geleert und gereinigt, berechnen wir Ihnen 200,- €. Vor der Übergabe kann eine Reinigung für 150,- € gebucht werden.

j) Ist bei der Rückgabe der Grauwassertank und die Toilette nicht geleert und gesäubert, berechnen wir Ihnen 150,- €.

k)
 Übergabe- und Rücknahmeprotokoll beschreiben den jeweiligen Fahrzeugzustand. Durch die vorbehaltlose Unterzeichnung erkennen Sie den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeugs an. Beide Protokolle sind Mietvertragsbestandteil.

l) Für beschädigte Gegenstände ist am Rückgabetag Ersatz zu leisten.

m) Das Fahrzeug wird mit vollem Dieseltank ausgeliefert und muss mit vollem Dieseltank zurückgegeben werden. 

n) Betankungskosten bei nicht vollgetankter Fahrzeugrückgabe: 2,50 €/Liter.

o) Bei Rückgabe des Wohnmobils vor Ablauf der Mietzeit, werden keine Kosten des Mietpreises erstattet.

8. Besondere Obligenheiten des Mieters

a) Weiter- bzw. Untervermietung ist nicht zulässig.

b) Fahrten innerhalb Westeuropas sind erlaubt.

c) Fährpassagen innerhalb Europas sind erlaubt.

d) Alle anderen Länder bedürfen der Einwilligung des Vermieters.

e) Fahrten in Kriegs- und Kriesengebiete sind nicht zulässig.

f) Hund/Haustiere sind nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vermieter gestattet.

g) In den Wohnmobilen darf aus hygienischen und feuerpolizeilichen Gründen nicht geraucht werden.

h) Das Fahrzeug darf nur von Ihnen selbst, dem/r im Mietvertrag angegebenen Fahrer/in geführt werden, sofern der jeweilige Fahrzeugführer mindestens 23 Jahre alt und mindestens 3 Jahre im Besitz einer für die Fahrzeugklasse gültigen Fahrerlaubnis ist.

i) Sie sind dazu verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrzeugführenden Personen vor Abreise/Übergabe bekanntzumachen.

Es ist untersagt das Fahrzeug:

j) für Fahrten zu Festivals oder ähnlichen Musikarrangements

k) zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests,

l) zur Beförderung von explosiven, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen,

m) zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind

zu verwenden.

Reparaturen:

m) Reparaturen, die notwendig werden, um Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen von Ihnen bis zu einem Preis von 150,- € ohne Nachfrage in Auftrag gegeben werden.

n) Reparaturen ab einem Wert von 150,- € dürfen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden.

o) Eventuelle anfallende bzw. genehmigte Reparaturkosten erstatten wir Ihnen gegen Vorlage der entsprechenden Belege, sofern Sie nicht für den Schaden haften.

Verkehrsunfälle:

p) Verkehrsunfälle an denen das Fahrzeug beteiligt ist, sind polizeilich aufnehmen zu lassen und unverzüglich zu melden.

q) Behördliche Maßnahmen wie z.B. Beschlagnahme, Strafverfahren usw. sind ebenfalls unverzüglich zu melden.

r) Der Mieter ist verpflichtet alle den Unfallhergang betreffende Angaben uns unverzüglich mitzuteilen.

Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die in Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, sind der IMC Motorclub Service GmbH unverzüglich mitzuteilen.

9. Haftung

Haftung des Mieters:

a) Der Mieter haftet für die während der Dauer des Mietvertrages an dem gemieteten Fahrzeug entstehende oder durch seinen Betrieb verursachte Schäden oder den Verlust des Fahrzeugs einschließlich von Fahrzeugteilen.

b) Die Haftung des Mieters tritt nicht ein, wenn der Mieter die den Schaden oder Verlust verursachte Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

c) Die Haftung umfasst unter anderem die Reparaturkosten, die Abschleppkosten, die Wertminderung, die Sachverständigengebühren und bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert.

d) Soweit eine Haftungsfreistellung gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts vereinbart ist, stellt der Vermieter den Mieter nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung in Höhe von 1.200,00 Euro für Schäden am Mietfahrzeug frei. Bei mehreren Schäden während der Mietzeit ist die Selbstbeteiligung pro Schadensfall zu zahlen.

e) Eine solche Freistellung erfolgt nicht hinsichtlich der Schäden, die aus verbotener Nutzung oder Verletzung der vertraglichen Pflichten herrühren. Der Mieter haftet unbeschränkt, wenn er den Schaden durch Vorsatz verursacht hat. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens ist der Vermieter berechtigt, den Freistellungsanspruch gegenüber dem Mieter in einem der Schwere dessen Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

f) Der Mieter haftet weiter unbeschränkt für alle Schäden, die bei der Benutzung durch ein hierzu nicht berechtigten Dritten oder durch verbotene Nutzung (z.B. Motorsport, Benutzung des Fahrzeugs zu Straftaten, Weitervermietung) oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs, z.B. Schaltfehler oder Falschbetankung oder durch Ladegut entstanden sind.

g) Hat der Mieter vorsätzlich Unfallflucht begangen, haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadenfalles.

Haftung des Vermieters:

h) Es ist Haftungsausschluss des Vermieters vereinbart.

i) Bei nicht rechtzeitiger Übergabe an den Mieter an dem vereinbarten Standort oder bei Ausfall, besteht kein Anspruch des Mieters auf ein Ersatzfahrzeug, auf Weiterbeförderung oder Ersatz von Aufwendungen und Schäden. Die Miete wird zurückerstattet.

10. Gerichtsstand

Amtsgericht Flensburg

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